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Lebensgefahr? Rufen Sie immer 112 Zahnarzt Zentral: 046-30 30 360

Ich habe nur mit der Arzthelferin gesprochen und erhalte trotzdem eine Rechnung. Was ist damit?

Wenn Sie sich an die Notfallstelle für Allgemeinmedizin wenden und telefonisch ärztlichen Rat erhalten, erhalten Sie oder Ihre Krankenkasse immer eine Rechnung. Auch wenn Sie nur Kontakt mit der Assistentin des Arztes hatten und diese Sie medizinisch beraten hat, erhalten Sie eine Rechnung. Die Arzthelferin ist darin geschult, eine Reihe von Beschwerden selbstständig zu behandeln. Sie tut dies unter der Verantwortung des anwesenden Arztes. Der medizinische Rat einer Arzthelferin wird im Anschluss immer von einem Allgemeinmediziner geprüft

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